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Gleichstellung, Vielfalt und Nichtdiskriminierung im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz: Bayreuther Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

26.05.2021

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz benennt in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung viele wichtige Aspekte von Diversität und Nichtdiskriminierung. Die Ausgestaltung des Diskriminierungsschutzes weist jedoch einige Inkonsistenzen und Lücken auf. Insbesondere seine institutionelle Verankerung hat noch gravierende Mängel.

Aus diesem Grund haben Prof. Dr. Michael Grünberger und Dr. Stefan Kurth von der Universität Bayreuth eine Stellungnahme vorgelegt, die den Bedarf zur Verbesserung der Förderung von Vielfalt und Nichtdiskriminierung im Gesetzesentwurf herausarbeitet und hierfür konkrete Vorschläge aufzeigt. Prof. Grünberger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht, Kurth leitet die Servicestelle Diversity.

Die Vorschläge der Stellungnahme umfassen insbesondere

  1. die kohärente Verankerung eines Teilhabe- und Diversitätsgebotes und eines Diskriminierungs- und Belästigungsverbotes in den allgemeinen Aufgaben der Hochschulen,
  2. die Verankerung des Leitprinzips der Gleichstellung von Frauen und Männern in den allgemeinen Aufgaben der Hochschulen, sowie
  3. die Verankerung einer*eines Beauftragten für Antidiskriminierung und die Einrichtung eines förmlichen Beschwerdeverfahrens für alle Hochschulmitglieder bei Diskriminierung oder Belästigung.

Volltext als PDF-Dokument:

Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) v. 18.5.2021:
Bedarf und Vorschläge zur Verbesserung der Förderung von Gleichstellung, Vielfalt und Nichtdiskriminierung.

(überarbeitete Version vom 04.06.2021).

  

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