Antidiskriminierung an der Universität Bayreuth
Auf dieser Seite finden Sie grundlegende und weiterführende Informationen zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung an der Universität Bayreuth.
Diskriminierungsschutz im Bereich des Arbeitslebens
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt grundlegend den Diskriminierungsschutz im Bereich des Arbeitslebens. Das Arbeitsgerichtsgesetz regelt die Möglichkeit einer Klage auf Entschädigung näher.
- Allgemeines GleichbehandlungsgesetzEinklappen
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt umfassend vor Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (§ 1 AGG) im Bereich des Arbeitslebens. Dies umfasst umfasst neben dem eigentlichen Arbeitsverhältnis auch die Bereiche Stellenausschreibung und Bewerbung, Einstellung, Beförderung, Arbeitsbedingungen und Kündigung sowie Berufsausbildung.
Zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
- § 61b ArbeitsgerichtsgesetzEinklappen
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§ 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes
Die Möglichkeit der Klage auf Entschädigung nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist in § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) geregelt. Eine Klage muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden.
Zu § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Diskriminierungsschutz für die Mitglieder bayerischer Hochschulen
Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, regelt den Diskriminierungsschutz für alle Mitglieder der Hochschulen. Dazu zählen alle Studierenden, Promovierenden, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Lehrbeauftragte, Privatdozent*innen und Professor*innen.
- Bayerisches HochschulinnovationsgesetzEinklappen
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Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
Das Gesetz über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern (Bayerische Hochschulinnovationsgesetz - BayHIG) verankert den Diskriminierungsschutz aller Hochschulmitglieder zentral in den allgemeinen Aufgaben der Hochschulen:
"Die Hochschulen sorgen für eine chancengerechte Teilhabe ihrer Mitglieder unabhängig von Geschlecht, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder chronischer Erkrankung." (§ 2 Abs. 5 S. 1 BayHIG)
Zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz auf den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei
Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an der Universität Bayreuth
Die Universität Bayreuth hat 2020 eine Antidiskriminierungsrichtlinie erlassen. Die Richtlinie konkretisiert den Diskriminierungsschutz, der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Beschäftigungsverhältnisse geregelt ist, und erweitert ihn auf alle Mitglieder der Universität Bayreuth.
- Zweck und Inhalt der RichtlinieEinklappen
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Zweck und Inhalt der Richtlinie
Die Richtlinie konkretisiert den Diskriminierungsschutz, der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für Beschäftigungsverhältnisse geregelt wurde, und weitet ihn auf Studierende und alle weiteren Personen im Bereich der Universität Bayreuth aus (vgl. zum Anwengungsbereich § 1 der Richtlinie).
Ihr Zweck ist es,
- alle Hochschulmitglieder für Diskriminierungsschutz zu sensibilisieren,
- Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung festzulegen, sowie
- den Umgang mit Fällen von Diskriminierung und Belästigung zu regeln.
Sie verbietet
Diskriminierung (Benachteiligung) und Belästigung (würdeverletzende Verhaltensweisen) wegen- rassistischer Gründe oder ethnisierender Zuschreibungen,
- des Geschlechts und der Geschlechtsidentität,
- der sexuellen Identität,
- der Religion oder Weltanschauung,
- Beeinträchtigungen, die als Behinderung klassifiziert werden,
- des Alters.
Sie führt neu ein:
- positive Maßnahmen zur Sensibilisierung, zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung sowie zur Förderung der Gleichstellung aller Hochschulmitglieder,
- Beratungsstrukturen für Personen, die von einer Diskriminierung oder Belästigung betroffen sind, sowie,
- eine neutrale Beschwerdestelle und ein formelles Beschwerdeverfahren.
- Rechte und Pflichten aller HochschulmitgliederEinklappen
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Rechte und Pflichten der Hochschulmitglieder
Die Antidiskriminierungsrichtlinie besagt hierzu u.a.:
"Diskriminierung und Belästigung durch Universitätsangehörige werden von der Universität Bayreuth nicht geduldet." (aus der Präambel)
"Die Universität Bayreuth fördert eine Kultur des Hinsehens. Hochschulangehörige sind aufgefordert, bei Fällen von Diskriminierung oder Belästigung, die zu ihrer Kenntnis gelangen, den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei der Konfliktlösung zu unterstützen." (aus der Präambel)
"Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität, insbesondere solche mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung, Ausbildung, Verwaltung und Selbstverwaltung sind in ihrem Aufgabenbereich aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, dass insbesondere sexuelle und rassistische Belästigung, Diskriminierung und Gewalt unterbleiben bzw. beseitigt und rechtlich überprüft werden." (§ 3 Abs. 2)
"Betroffene werden ermutigt, ihre Rechte wahrzunehmen und bei den Beratungs- und Vertrauensstellen über erlebte Fälle von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zu berichten, sich beraten zu lassen und zu beschweren." (§ 4 Abs. 4)
- Volltext der RichtlinieEinklappen
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Volltext der Antidiskriminierungsrichtlinie
Die Richtlinie findet sich unter der Überschrift "Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung" auf der Seite "Amtliche Bekanntmachungen der Universität Bayreuth":
Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung und Belästigung
Für alle Hochschulmitglieder stehen Informationsangebote zum Thema Diskriminierungsschutz sowie individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Diskriminierung und Belästigung zur Verfügung.
- Grundlegende Informationen, individuelle Erst- und VerweisberatungEinklappen
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Servicestelle Diversity
Die Servicestelle Diversity informiert über
- Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Diskriminierung und Belästigung,
- die Möglichkeit einer formellen Beschwerde bei Diskriminierung bzw. Belästigung,
- die Möglichkeit einer Beschwerde wegen des persönlichen Fehlverhaltens von Beamt*innen oder Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (Dienstaufsichtsbeschwerde),
- Möglichkeiten der Konfliktbewältigung.
Auf Wunsch berät sie zu individuellen Handlungsoptionen und vermittelt zu anderen universitären Stellen.
Kontakt
Servicestelle Diversity - Beratungsstellen für Beschäftigte und Professor*innenEinklappen
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Beratungs- und Vertrauensstellen für Beschäftigte und Professor*innen
Beratung
Die folgend aufgeführten Beratungsstellen bieten Professor*innen und Beschäftigten individuelle und vertrauliche Beratung zu Handlungs- und Schutzmöglichkeiten:- Beauftragte*r für das betriebliche Eingliederungsmanagement
- Beauftragte*r für die Familiengerechte Hochschule
- Externe Konfliktberater*innen der Universität Bayreuth
- Frauenbeauftragte*r der Universität (zugleich Vertrauensstelle)
- Frauenbeauftragte der Fakultäten (zugleich Vertrauensstelle)
- Gleichstellungsbeauftragte*r für das nichtwissenschaftliche Personal (zugleich Vertrauensstelle)
- Inklusionsbeauftragte*r der Universität Bayreuth (zugleich Vertrauensstelle)
- Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
- Ombudspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs (zugleich Vertrauensstelle)
- Personalrat (zugleich Vertrauensstelle)
- Servicestelle Chancengleichheit
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und denen Gleichgestellten (zugleich Vertrauensstelle).
Unterstützung und Begleitung
Die Beratungsstellen, die zugleich Vertrauensstellen sind, bieten betroffenen Personen auch Unterstützung und Begleitung bei Schlichtungs- und Vermittlungsgesprächen und im Beschwerdeverfahren an. - Beauftragte*r für das betriebliche Eingliederungsmanagement
- Beratungsstellen für StudierendeEinklappen
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Beratungs- und Vertrauensstellen für Studierende
Beratungsstellen
Die folgend aufgeführten Beratungsstellen bieten Professor*innen und Beschäftigten individuelle und vertrauliche Beratung zu Handlungs- und Schutzmöglichkeiten sowie Unterstützung und Begleitung in Beschwerdeverfahren, Schlichtungs- und Vermittlungsgesprächen:- Beauftragte*r für die Familiengerechte Hochschule
- Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung
- Fakultätsreferent*innen für Lehre und Studierenden
- Frauenbeauftragte*r der Universität (zugleich Vertrauensstelle)
- Frauenbeauftragte der Fakultäten (zugleich Vertrauensstelle)
- Ombudspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs (zugleich Vertrauensstelle)
- Sprecherrat*rätin des Studierendenparlaments für Soziales, Diversity und Gesundheit (zugleich Vertrauensstelle)
- Servicestelle Chancengleichheit
- Studentische Fachschaften
- Zentrale Studienberatung.
Vertrauensstellen
Die Beratungsstellen, die zugleich Vertrauensstellen sind, können betroffene Personen auf deren Wunsch hin zusätzlich bei Schlichtungs- und Vermittlungsgesprächen unterstützen sowie im Beschwerdeverfahren begleiten. - Externe Beratungs- und MeldestellenEinklappen
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Externe Beratungsstellen und Meldeportale
Die unten aufgeführten Beratungsstellen bieten kostenlose, qualifizierte Online- und Telefonberatung bei Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an. Die ebenfalls aufgeführten Meldeportale dienen der Erfassung und Auswertung solcher Vorfälle.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Juristische Erstberatung im Falle von Diskriminierung oder sexueller Belästigung.Avalon Notruf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e.V.
Avalon Bayreuth bietet Unterstützung und Hilfe für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die sexuelle Gewalt erleben und erlebt haben.Bayern gegen Gewalt: Überblick zu Beratungs- und Hilfsangeboten
Umfassende Suchmöglichkeit von Hilfe- und Beratungsangeboten bei Gewalt.B.U.D. Beratung, Unterstützung, Dokumentation für Betroffene rechter Gewalt
Unabhängige Anlaufstelle bei rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Bayern.berta Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
Bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt, sowie Angehörige und Helfende.Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.Hilfetelefon Gewalt an Männern
Bundesweites Beratungsangebot für Männer, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten.Meldeportal für antimuslimischen Rassismus I Report
Um antimuslimischen Rassismus bundesweit einheitlich zu erfassen und sichtbar zu machen, registriert und dokumentiert CLAIM über das Meldeportal I Report ab sofort antimuslimische Vorfälle.Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA
MIA ist eine zivilgesellschaftliche Melde- und Informationsstelle zum bundesweiten Monitoring von Antiziganismus.Meldeportal für Antisemitismus
Das bundesweite Portal dient der Erfassung antisemitischer Vorfälle. Auf Wunsch wird Beratung angeboten.Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus bietet bayernweit Unterstützung bei Vorfällen mit neonazistischem, extrem rechtem, rechtspopulistischem und rassistischem Hintergrund.Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt
Unterstützung, Information und Beratung für alle lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen, die Gewalt oder Diskriminierung erlebt haben - bayernweitWeisser Ring
Hilfe und Unterstützung für Opfer krimineller Gewalt durch ehrenamtliche Berater*innen telefonisch, online und vor Ort.
Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung und Belästigung
Studierende, Promovierende, Beschäftigte und Professor*innen und weitere Personen können in Fällen von Diskriminierung und Belästigung im Bereich der Universität Bayreuth eine Beschwerde erheben. Dadurch wird ein formales Beschwerdeverfahren eingeleitet, das von der neutralen Beschwerdestelle der Universität Bayreuth durchgeführt wird.
- Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung und BelästigungEinklappen
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Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung und Belästigung
Das Beschwerdeverfahren auf der Grundlage der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth umfasst
- die Ermittlung des Sachverhalts ("Was ist vorgefallen?")
- juristische Prüfung ("Ist der Tatbestand der Diskriminierung bzw. Belästigung erfüllt?"),
- schriftliche Ergebnismitteilung,
- Maßnahmen zur Beseitigung einer bestehenden Diskriminierung und zur Verhinderung künftiger Diskriminierung.
- BeschwerdestelleEinklappen
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Beschwerdestelle
Für die Funktion der Beschwerdestelle wurden beauftragt:
Dr. Stefan Kurth
Gebäude NW III, Raum 02.28
Telefon: 0921 55-7870
E-Mail: stefan.kurth@uni-bayreuth.deDr. Anja Chales de Beaulieu
Gebäude Zapf 1, Raum 1.2.14
Telefon: 0921 55-4722
E-Mail: anja.chales-de-beaulieu@uni-bayreuth.de - Weitere BeschwerdemöglichkeitenEinklappen
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Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde
Neben einer Beschwerde auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes und der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth bestehen die Möglichkeiten einer Beschwerde
- wegen des persönlichen Fehlverhaltens von Beamt*innen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Dienstaufsichtsbeschwerde),
- wegen einer rechtwidrigen oder unzweckmäßigen Verwaltungsentscheidung oder -maßnahme (Fachaufsichtsbeschwerde).
Weiterführende Informationen
- Beschreibungen der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Fachaufsichtsbeschwerde im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg
- Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Ausfüllhinweise auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
- wegen des persönlichen Fehlverhaltens von Beamt*innen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Dienstaufsichtsbeschwerde),
- Abgeschlossene BeschwerdeverfahrenEinklappen
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Abgeschlossene Beschwerdeverfahren
- Beschwerde 2021-01: Abschließende Entscheidung über das Beschwerdeverfahren vom 18. Januar 2021 (pdf-Dokument)
Gremien, Arbeitskreise, Komitees
Die Universität Bayreuth hat verschiedene Strukturen geschaffen, um Gleichbehandlung zu fördern und um Diskriminierung und Belästigung zu beseitigen und zu verhindern.
- Präsidialkommission für Chancengleichheit & DiversityEinklappen
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Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity
Auf der Ebene der strategischen Governance wird die Hochschulleitung beratend unterstützt von der Präsidialkommission für Chancengleichheit und Diversity unter dem Vorsitz des*der Vizepräsident*in für Internationalisierung, Chancengleichheit und Diversity.
Die Aufgaben der Präsidialkommission
umfassen laut § 23 der der Grundordnung der Universität- die Verbesserung der Chancengleichheit,
- die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf,
- das Diversitätsmanagement und
- den Schutz vor Diskriminierung und Belästigung.
Zuständigkeiten im Bereich Diskriminierungsschutz
Die Zuständigkeiten für den Schutz vor Diskriminierung und Belästigung werden in § 5 der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth näher ausgeführt. Sie umfassen insbesondere:- die (Weiter-) Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung,
- die jährliche Evaluation der Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen,
- die Auswertung der anonymisierten Beratungs- und Beschwerdefälle, und
- den jährlichen Bericht an die Hochschulleitung, den Senat und den Personalrat zur Wirksamkeit der Präventionsstrategie und –maßnahmen.
Zur Übersicht der Mitglieder der Präsidialkommission für Chancengleichheit und Diversity auf der Seite "Organisation" der Universität Bayreuth
- Arbeitskreis AntidiskriminierungEinklappen
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Arbeitskreis Antidiskriminierung
Der AK Antidiskriminierung wurde durch die Antidiskriminierungsrichtline der Universität Bayreuth als dauerhafte Einrichtung der Universität verankert.
Seine Aufgaben umfassen
- Austausch über den Status quo von Gleichbehandlung und Diskriminierung an der Universität Bayreuth,
- Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen zur Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung
- Regelmäßiger Bericht an die Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity.
Mitglieder des Arbeitskreises
- AK Queer
- die Beauftragten der Beschwerdestelle
- Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende
- Beauftragte für Betriebliches Eingliederungsmanagement
- becks
- Familiengerechte Hochschule
- Frauenbeauftragte der Universität
- Gender & Diversity Office des Exzellenzclusters Africa Multiple
- GeQuInDi
- Gleichstellungsbeauftragte für das nichtwissenschaftliche Personal
- Inklusionsbeauftragte*r des Arbeitgebers
- Konfliktberatung für Beschäftigte
- Konvent
- Ombudspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
- Personalrat
- Psychologische Beratung SWO
- Servicestelle Chancengleichheit
- Studierendenparlament (Vorsitzende und Sprecherrätin für Soziales, Diversity und Gesundheit)
- Sozialberatung SWO
- Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Gleichgestellten)
- Servicestelle Diversity
Koordination & Kontakt
Dr. Stefan Kurth, Servicestelle Diversity - Antirassismus-KomiteeEinklappen
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Antirassismus-Komitee
Das Antirassismus-Komitee wurde 2020 von der Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity gegründet. Es dient der Förderung einer rassismuskritischen Auseinandersetzung sowie der Entwicklung von antirassistischen Maßnahmen an der Universität Bayreuth.
Aktivitäten des Komitees
- Vernetzungs- und Informationsangebote
- rassismuskritische Veranstaltungen
Mitglieder des Komitees
- Prof. Dr. Stefan Ouma (Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie)
- Prof. Dr. Rüdiger Seesemann (Lehrstuhl Islamwissenschaft, Vorsitzender des Exzellenzclusters "Africa Multiple")
- Prof. Dr. Susan Arndt (Professur für englische Literaturwissenschaft und anglophone Literaturen, Co-Sprecherin des Netzwerks GeQuInDi)
- Dr. Christine Vogt-William (Director, Gender & Diversity Office des Exzellenzclusters "Africa Multiple")
- Dr. Arnim Heinemann (Leiter des International Office)
- Dr. Stefan Kurth (Leiter der Servicestelle Diversity)
- Michelle Epps (Studentin, Vorstandsmitglied Model African Union Bayreuth e.V.).
Weitere Information & Kontakt
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