Antidiskriminierung an der Universität Bayreuth
Selbstverständnis der Universität Bayreuth
"Die Universität Bayreuth versteht sich als ein gerechter und sicherer, diskriminierungs- und gewaltfreier Studien-, Lehr- und Arbeitsort. Als Grundlage hierfür pflegen die Hochschulangehörigen eine Kultur des wertschätzenden Miteinanders sowie einen redlichen und respektvollen Umgang miteinander und mit Dritten. Diskriminierung und Belästigung durch Universitätsangehörige werden von der Universität Bayreuth nicht geduldet. (...)"
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"Die Universität Bayreuth fördert eine Kultur des Hinsehens. Hochschulangehörige sind aufgefordert, bei Fällen von Diskriminierung oder Belästigung, die zu ihrer Kenntnis gelangen, den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei der Konfliktlösung zu unterstützen."
"Die Universität Bayreuth fördert einen Umgang, der es den von diskriminierendem oder belästigendem Verhalten betroffenen Personen ermöglicht, diese Vorgänge unter Berücksichtigung aller berechtigten Interessen zu adressieren."
(Aus der Präambel der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth)
Rechtlicher Diskriminierungsschutz im Bereich des Arbeitslebens
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt umfassend vor Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (§ 1 AGG) im Bereich des Arbeitslebens. Dies umfasst umfasst neben dem eigentlichen Arbeitsverhältnis auch die Bereiche Stellenausschreibung und Bewerbung, Einstellung, Beförderung, Arbeitsbedingungen und Kündigung sowie Berufsausbildung.
Zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Die Möglichkeit der Klage auf Entschädigung nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist in § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) geregelt. Eine Klage muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden.
Zu § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert und berät umfassend zum Diskriminerungsschutz auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth
Die Universität Bayreuth hat 2020 eine Antidiskriminierungsrichtlinie erlassen. Ihr vollständiger Titel lautet: "Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an der Universität Bayreuth."
Die Richtlinie konkretisiert den Diskriminierungsschutz, der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für Beschäftigungsverhältnisse geregelt wurde, und weitet ihn auf Studierende und alle weiteren Personen im Bereich der Universität Bayreuth aus (vgl. zum Anwengungsbereich § 1 der Richtlinie).
Zur Antidiskriminierungsrichtlinie auf der Seite "Amtliche Bekanntmachungen der Universität Bayreuth"
- Zweck und Inhalt der RichtlinieEinklappen
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Zweck und Inhalt der Richtlinie
Ihr Zweck ist es,
- alle Hochschulmitglieder für Diskriminierungsschutz zu sensibilisieren,
- Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung festzulegen, sowie
- den Umgang mit Fällen von Diskriminierung und Belästigung zu regeln.
Sie verbietet
Diskriminierung (Benachteiligung) und Belästigung (würdeverletzende Verhaltensweisen) wegen- rassistischer Gründe oder ethnisierender Zuschreibungen,
- des Geschlechts und der Geschlechtsidentität,
- der sexuellen Identität,
- der Religion oder Weltanschauung,
- Beeinträchtigungen, die als Behinderung klassifiziert werden,
- des Alters.
Sie führt neu ein:
- positive Maßnahmen zur Sensibilisierung, zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung sowie zur Förderung der Gleichstellung aller Hochschulmitglieder,
- Beratungsstrukturen für Personen, die von einer Diskriminierung oder Belästigung betroffen sind, sowie,
- eine neutrale Beschwerdestelle und ein formelles Beschwerdeverfahren.
Information, Beratung, Unterstützung bei Diskriminierung und Belästigung
Die Servicestelle Diversity informiert über
- Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Diskriminierung und Belästigung,
- die Möglichkeit einer formellen Beschwerde bei Diskriminierung bzw. Belästigung,
- die Möglichkeit einer Beschwerde wegen des persönlichen Fehlverhaltens von Beamt*innen oder Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (Dienstaufsichtsbeschwerde),
- Möglichkeiten der Konfliktbewältigung.
Kontakt: Servicestelle Diversity
Diese Beratungsstellen der Universität Bayreuth bieten
- individuelle und vertrauliche Beratung zu Handlungs- und Schutzmöglichkeiten,
- Unterstützung und Begleitung in Beschwerdeverfahren, Schlichtungs- und Vermittlungsgesprächen:
- Beratungsstellen für Beschäftigte und Professor*innenEinklappen
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Beratungsstellen für Beschäftigte und Professor*innen
im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie sind:
- Beauftragte*r für das betriebliche Eingliederungsmanagement
- Beauftragte*r für die Familiengerechte Hochschule
- Externe Konfliktberater*innen der Universität Bayreuth
- Frauenbeauftragte*r der Universität (zugleich Vertrauensstelle)
- Frauenbeauftragte der Fakultäten (zugleich Vertrauensstelle)
- Gleichstellungsbeauftragte*r für das nichtwissenschaftliche Personal (zugleich Vertrauensstelle)
- Inklusionsbeauftragte*r der Universität Bayreuth (zugleich Vertrauensstelle)
- Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
- Ombudspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs (zugleich Vertrauensstelle)
- Personalrat (zugleich Vertrauensstelle)
- Stabsabteilung Chancengleichheit
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und denen Gleichgestellten (zugleich Vertrauensstelle).
Vertrauensstellen
Die Beratungsstellen, die zugleich Vertrauensstellen sind, können betroffene Personen auf deren Wunsch hin bei Schlichtungs- und Vermittlungsgesprächen unterstützen sowie im Beschwerdeverfahren begleiten.
- Beratungsstellen für StudierendeEinklappen
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Beratungsstellen für Studierende
im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie sind:
- Beauftragte*r für die Familiengerechte Hochschule
- Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung
- EduCare-Koordinator*innen der Fakultäten
- Frauenbeauftragte*r der Universität (zugleich Vertrauensstelle)
- Frauenbeauftragte der Fakultäten (zugleich Vertrauensstelle)
- Inklusionsbeauftragte*r der Universität Bayreuth (zugleich Vertrauensstelle)
- Ombudspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs (zugleich Vertrauensstelle)
- Sprecherrat*rätin des Studierendenparlaments für Soziales, Diversity und Gesundheit (zugleich Vertrauensstelle)
- Stabsabteilung Chancengleichheit
- Studentische Fachschaften
- Zentrale Studienberatung.
Vertrauensstellen
Die Beratungsstellen, die zugleich Vertrauensstellen sind, können betroffene Personen auf deren Wunsch hin zusätzlich bei Schlichtungs- und Vermittlungsgesprächen unterstützen sowie im Beschwerdeverfahren begleiten.
Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung und Belästigung
Studierende, Beschäftigte und Professor*innen können in Fällen von Diskriminierung und Belästigung eine Beschwerde erheben. Dadurch wird ein formales Beschwerdeverfahren eingeleitet, das von der neutralen Beschwerdestelle durchgeführt wird.
- Ablauf des Beschwerdeverfahrens und Kontakt zur BeschwerdestelleEinklappen
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Das Beschwerdeverfahren umfasst
- die Ermittlung des Sachverhalts ("Was ist vorgefallen?")
- juristische Prüfung ("Ist der Tatbestand der Diskriminierung bzw. Belästigung erfüllt?"),
- schriftliche Ergebnismitteilung,
- Maßnahmen zur Beseitigung einer bestehenden Diskriminierung und zur Verhinderung künftiger Diskriminierung.
Beschwerdestelle
Für die Funktion der Beschwerdestelle wurden beauftragt:
Dr. Stefan Kurth
Gebäude NW III, Raum 02.28
Telefon: 0921 55-7870
E-Mail: stefan.kurth@uni-bayreuth.deDr. Anja Chales de Beaulieu
Gebäude Zapf 1, Raum 1.2.14
Telefon: 0921 55-4722
E-Mail: anja.chales-de-beaulieu@uni-bayreuth.de - die Ermittlung des Sachverhalts ("Was ist vorgefallen?")
- Abgeschlossene BeschwerdeverfahrenEinklappen
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Abgeschlossene Beschwerdeverfahren
- Beschwerde 2021-01: Abschließende Entscheidung über das Beschwerdeverfahren vom 18. Januar 2021 (pdf-Dokument)
- Beschwerde 2021-01: Abschließende Entscheidung über das Beschwerdeverfahren vom 18. Januar 2021 (pdf-Dokument)
Arbeitskreis Antidiskriminierung
Der AK Antidiskriminierung wurde im Januar 2019 vom Vizepräsidenten für Internationalisierung, Chancengleichheit und Diversity, Prof. Dr. Thomas Scheibel, gegründet. Durch die Antidiskriminierungsrichtline der Universität Bayreuth wurde der Arbeitskreis als dauerhafte Einrichtung der Universität verankert.
Der AK trifft sich mindestens einmal pro Semester, jeweils vor der regulären Sitzung der Präsidialkommission für Chancengleichheit und Diversity.
- Aufgaben und KontaktinformationEinklappen
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Seine Aufgaben umfassen
- Austausch über den Status quo von Gleichbehandlung und Diskriminierung an der Universität Bayreuth,
- Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen zur Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung
- Regelmäßiger Bericht an die Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity.
Mitglieder des Arbeitskreises
- AK Queer
- die Beauftragten der Beschwerdestelle
- Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende
- Beauftragte für Betriebliches Eingliederungsmanagement
- becks
- Familiengerechte Hochschule
- Frauenbeauftragte der Universität
- Gender & Diversity Office, Exzellenzcluster Africa Multiple
- GeQuInDi
- Gleichstellungsbeauftragte für das nichtwissenschaftliche Personal
- HeForShe Bayreuth
- Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
- Konfliktberatung für Beschäftigte
- Konvent
- Ombudspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
- Personalrat
- Psychologische Beratung SWO
- Stabsabteilung Chancengleichheit
- Studierendenparlament (Vorsitzende und Sprecherrätin für Soziales, Diversity und Gesundheit)
- Sozialberatung SWO
- Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten)
- Servicestelle Diversity
Kontakt
Dr. Stefan Kurth, Servicestelle Diversity
Antirassismus-Komitee
Das Antirassismus-Komitee wurde 2020 von der Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity gegründet. Es dient der Förderung einer rassismuskritischen Auseinandersetzung sowie der Entwicklung von antirassistischen Maßnahmen an der Universität Bayreuth.
Seit Mai 2021 führt das Komitee rassismuskritische Veranstaltungen für BPoCs und weiß positionierte Hochschulmitglieder durch.
- Mitglieder und KontaktinformationEinklappen
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Mitglieder des Komitees
- Prof. Dr. Stefan Ouma (Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie)
- Prof. Dr. Rüdiger Seesemann (Lehrstuhl Islamwissenschaft, Vorsitzender des Exzellenzclusters "Africa Multiple")
- Prof. Dr. Susan Arndt (Professur für englische Literaturwissenschaft und anglophone Literaturen, Co-Sprecherin des Netzwerks GeQuInDi)
- Dr. Christine Vogt-William (Director, Gender & Diversity Office des Exzellenzclusters "Africa Multiple")
- Dr. Arnim Heinemann (Leiter des International Office)
- Dr. Stefan Kurth (Leiter der Servicestelle Diversity)
- Michelle Epps (Studentin, Vorstandsmitglied Model African Union Bayreuth e.V.).
Bitte wenden Sie sich an das Mitglied Ihres Vertrauens!
Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity
Auf der Ebene der strategischen Governance wird die Hochschulleitung beratend unterstützt von der Präsidialkommission für Chancengleichheit und Diversity unter dem Vorsitz des*der Vizepräsident*in für Internationalisierung, Chancengleichheit und Diversity.
- Aufgaben der Präsidialkommission und Zuständigkeiten im Bereich AntidiskriminierungEinklappen
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Die Aufgaben der Präsidialkommission umfassen
laut § 23 der der Grundordnung der Universität
- die Verbesserung der Chancengleichheit,
- die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf,
- das Diversitätsmanagement und
- den Schutz vor Diskriminierung und Belästigung.
Zuständigkeiten im Bereich Diskriminierungsschutz
Die Zuständigkeiten für den Schutz vor Diskriminierung und Belästigung werden in § 5 der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth näher ausgeführt. Sie umfassen insbesondere:
- die (Weiter-) Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung,
- die jährliche Evaluation der Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen,
- die Auswertung der anonymisierten Beratungs- und Beschwerdefälle, und
- den jährlichen Bericht an die Hochschulleitung, den Senat und den Personalrat zur Wirksamkeit der Präventionsstrategie und –maßnahmen.