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Beschwerdestelle in Fällen von Diskriminierung und Belästigung eingerichtet

07.01.2021

Mit Beginn des Wintersemesters 20/21 und der Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie im Oktober 2020 nahm die Beschwerdestelle bei Diskriminierung und Belästigung ihre Arbeit auf. An sie können sich Beschäftigte und Studierende der Universität Bayreuth wenden, die Diskriminierung und Belästigung erleben.

Die Beschwerdestelle hat folgende Aufgaben:

  • Beratung der Beschwerdeführenden,
  • die Ermittlung und juristische Prüfung des Sachverhalts im Rahmen des Beschwerdeverfahrens,
  • eine schriftliche Ergebnismitteilung, sowie
  • Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Diskriminierung und zur Verhinderung künftiger Diskriminierung.

Im Detail wird das Beschwerdeverfahren in der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth, §§ 8-12, geregelt.
Die mit der Funktion der Beschwerdestelle betrauten Personen finden Sie hier.

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